Oberbillwerder
Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des ergänzenden Verfahrens zum Bebauungsplan

18. August 2025

Für den bereits am 8. März 2025 in Kraft getretenen Bebauungsplan wird ein ergänzendes Verfahren gemäß 214 Absatz 4 BauGB durchgeführt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird erneut durchgeführt, da durch die Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplan-Entwurfs gegenüber der Fassung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2024 Belange erstmalig oder stärker berührt werden:

- Neubeurteilung von Gehölzflächen als Wald und damit verbundener Waldersatz,
- Berücksichtigung eines gesetzlich geschützten Biotops (Stillgewässer) innerhalb des Plangebietes und damit verbundener naturschutzfachlicher Ausgleich,
- Entfall einer bisher vorgesehenen Straßenerweiterungsfläche am Mittleren Landweg (bisher Teilbereich 2),
- Ergänzung der Abgrenzung der Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung untereinander im Bereich der B5-Anbindung (Teilbereich 2/ ehemaliger Teilbereich 3),
- Anpassung der Festsetzungen Nr. 12 und Nr. 13 in § 2 der Verordnung zur Überschreitung der festgesetzten Geschossflächenzahl für Eckgrundstücke.

Während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist können Stellungnahmen nur zu diesen Themen abgeben werden. Die geänderten oder ergänzten Inhalte des Bebauungsplan-Entwurfs sind in den Planunterlagen farblich kenntlich gemacht.

Die Unterlagen zur Planung werden in diesem Zeitraum auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ veröffentlicht. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens finden Sie die Unterlagen dort im Bereich „Planunterlagen“.

Ausführlich:

Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des ergänzenden Verfahrens zum Bebauungsplan


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ASIA MEDIA SERVICE, Dr. Thomas Kiefer
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